2G+ Regel

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* 2G plus bedeutet, dass nur Menschen zu einer Veranstaltung oder an einem Ort zugelassen sind, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind und die zusätzlich auch noch aktuell schnellgetestet sind. Das „plus“ steht für den Antigen-Schnelltest, dem sich Geimpfte und Genesene unterziehen müssen. Bei 2G plus haben Ungeimpfte keinen Zutritt.
In Bayern ist seit 15. Dezember für zum dritten Mal Geimpfte die Testpflicht für alle Veranstaltungen, für die die 2G plus-Regel gilt, bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben. Dann gilt laut bayerischer Staatsregierung: „Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat (‚Booster), hat auch, ohne einen ergänzenden Test, Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt den Test.“